Alkoholfreier Wein?
Italien hat lange gezögert, jetzt ist es offiziell: Entalkoholisierter Wein darf künftig auch in Italien produziert werden. Möglich wurde das durch ein neues interministerielles Dekret aus dem Dezember 2025, das den rechtlichen und steuerlichen Rahmen erstmals klar regelt. Damit schließt Italien zu anderen europäischen Weinländern auf – allerdings auf seine ganz eigene, sehr kontrollierte Art.
Rechtlicher Hintergrund: EU-Regelung seit 2021, Italien zieht jetzt nach
Auf europäischer Ebene ist entalkoholisierter Wein bereits seit der Reform der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) im Jahr 2021 grundsätzlich erlaubt.
Die EU unterscheidet dabei klar zwischen zwei Kategorien:
dealcolato: vollständig entalkoholisierter Wein mit maximal 0,5 % vol
parzialmente dealcolato: teilentalkoholisierter, alkoholreduzierter Wein mit mehr als 0,5 % vol
Voraussetzung ist immer, dass es sich um echten Wein handelt, dem der Alkohol erst nach der vollständigen Gärung entzogen wird.
Italien hatte diese EU-Regelung lange nicht umgesetzt. Der entscheidende Hemmschuh war dabei weniger ideologisch als praktisch: Es fehlte eine nationale Steuerregelung, insbesondere im Bereich der Verbrauchssteuern. Ohne diese war eine Produktion im Land faktisch unmöglich.
Das neue Dekret: Warum es jetzt plötzlich geht
Erst mit dem gemeinsamen Erlass des Ministero dell’ Agricoltura und des Ministero dell’ Economia e delle Finanze wurde diese Lücke geschlossen.
Das Dekret regelt unter anderem:
die steuerliche Behandlung entalkoholisierter Weine
Genehmigungen und Lizenzen
Lagerung, Transport und Kontrollen
administrative Pflichten für die Betriebe
Damit ist die Produktion entalkoholisierter und alkoholreduzierter Weine in Italien erstmals rechtlich möglich. Zuvor mussten italienische Marken ihre Weine oft im Ausland entalkoholisieren lassen – ein klarer Wettbewerbsnachteil.
Was ist entalkoholisierter Wein eigentlich?
Entalkoholisierter Wein ist kein Traubensaft und kein neues Getränk, sondern klassisch erzeugter Wein, dem der Alkohol nachträglich entzogen wird.
Der Prozess ist klar definiert:
Trauben werden gelesen
Der Most vergärt vollständig
Erst danach erfolgt die Entalkoholisierung
Erlaubt sind ausschließlich physikalische Verfahren, keine chemischen Eingriffe. Zu den wichtigsten zählen:
Vakuumdestillation
Alkohol wird bei niedrigen Temperaturen unter Unterdruck entfernt, um Aromen möglichst zu schonen.Umkehrosmose
Der Wein wird durch Membranen gefiltert, Alkohol und Wasser getrennt und Aromakomponenten anschließend wieder rückgeführt.Spinning Cone Column
Ein technisch sehr aufwendiges Verfahren, bei dem flüchtige Aromen zuerst separiert und später wieder zugesetzt werden.
Sensorisch bleibt das anspruchsvoll – denn Alkohol ist ein zentraler Geschmacksträger im Wein.
Herkunftsbezeichnungen bleiben geschützt
Ein ganz zentraler Punkt der italienischen Lösung: Geschützte Herkunftsbezeichnungen sind ausgeschlossen.
Das bedeutet konkret:
keine DOC-, DOCG- oder IGT-Weine
keine Herkunftsnamen
keine Begriffe wie Chianti Classico, Barolo oder Brunello
Ein alkoholfreier Chianti Classico wird es also nicht geben – zumindest nicht unter diesem Namen. Italien zieht hier bewusst eine klare Grenze, um Verwechslungen zu vermeiden und das Herkunftssystem zu schützen.
NoLo-Weine: Warum das Segment trotzdem wächst
Der Begriff NoLo-Weine steht für No Alcohol und Low Alcohol und umfasst alkoholfreie und alkoholreduzierte Weine gemeinsam. Dieses Segment wächst weltweit – trotz eines insgesamt schwierigen Marktumfelds im Weinsektor.
Treiber sind unter anderem:
veränderte Trinkgewohnheiten
steigendes Gesundheitsbewusstsein
Nachfrage in Exportmärkten wie den USA, Großbritannien, Deutschland und dem Nahen Osten
Für viele Betriebe ist NoLo kein Ersatz für klassischen Wein, sondern eine strategische Ergänzung.
Politische und kulturelle Debatte in Italien
In Italien wurde das Thema intensiv diskutiert. Noch Ende 2024 hatte Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida öffentlich betont, dass entalkoholisierte Produkte nicht als Wein bezeichnet werden sollten. Unter dem Druck der Branchenverbände kam es schließlich zum Kurswechsel – allerdings mit klaren Einschränkungen.
Der italienische Kompromiss lässt sich so zusammenfassen:
Entalkoholisierter Wein darf produziert werden
Herkunft und Identität bleiben geschützt
klare Trennung zwischen Wein und entalkoholisierten Produkten
Meine persönliche Einordnung
„Ich halte es für sinnvoll, dass es alkoholfreie Alternativen gibt. Nicht jede Situation verlangt Alkohol, und gute Alternativen sind wichtig. Die Frage ist für mich eher, ob man das wirklich Wein nennen muss.“
Was ich bisher probiert habe, war oft interessant, manchmal gut – aber selten wirklich vergleichbar mit Wein. Für mich erinnert das an die Diskussion um vegane Wurst oder veganen Leberkäse: gute Produkte, ja – aber die Begriffe bleiben schwierig.
Umso sinnvoller finde ich den italienischen Weg: Marktöffnung ja, aber ohne Verwässerung der Herkunft. Das ist kein Angriff auf die Weinkultur, sondern eine saubere Abgrenzung.